
Für Angestellte; Rentner oder ehemalige Selbstständige gibt es viele Gründe, die zu Liquiditätsschwierigkeiten führen können:
- Trennung oder Scheidung und damit doppelte Kosten
- Verlust des Arbeitsplatzes
- eine schwere Krankheit in der Familie
In diesen Fällen gilt: Suche nicht nach Fehlern, suche nach Lösungen
Ein Insolvenzverfahren kann dabei helfen, die Vergangenheit zu bewältigen und so unbelastet in die Zukunft zu schauen nach einiger Zeit.
Bei Verbrauchern ist das Verfahren an die Besonderheiten (kein Wirtschaftsunternehmen) angepasst.
Der Unterschied zum "normalen" Insolvenzverfahren besteht darin, dass bei diesem Personenkreis dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch vorgeschaltet ist, der von einer geeigneten Person begleitet werden muss. Dieses kann ein Rechtsanwalt oder eine Schuldnerberatung sein. Dabei gingen die Schöpfer der Restschuldbefreiung davon aus, dass es sich um leichter gelagerte Fälle handelt, bei denen die verschuldeten Haushalte neben der Abwicklung noch soziale Hilfe benötigen, um nicht wieder in die Schuldenfalle zu geraten. Deshalb wurde dem Insolvenzantrag verpflichtend der Versuch einer außergerichtlichen Einigung vorgeschaltet, der von einer geeigneten Stelle (Schuldnerberatungsstelle oder Anwalt) durchgeführt werden sollte und begleitet werden musste. Erst wenn dieser außergerichtliche Schuldenbereinigungsversuch gescheitert ist, sollte die Eröffnung des Insolvenzverfahren beantragt werden können. (ein Merkblatt für das Verbraucherinsolvenzverfahren finden Sie hier.)
Als Fachanwältin für Insolvenzrecht begleite ich seit 16 Jahren Verbraucher und ehemalige Selbstständige in die Insolvenz, wobei mein Motto ist: Suche nicht nach Fehlern, suche nach Lösungen
Ich biete Ihnen an:
- Analyse, warum es zur Verschuldung gekommen ist und Aufzeigen alternativer Wege
- Insolvenzvermeidung durch Vergleiche mit den Gläubigern, wenn die Voraussetzungen stimmen und dieser Weg Aussicht auf Erfolg hat.
- Durchführung des außergerichtlichen Vergleichsverfahrens
- Antragstellung Insolvenzantrag, Antrag auf Verfahrenskostenstundung, Antrag auf Restschuldbefreiung, Antrag auf Restschuldbefreiung vor Ablauf der 72 Monate (ab 01.10.2020 36 Monate)
- Durchführung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans
- Begleitung im gesamten Insolvenzverfahren
- Vertretung bei Versagungsanträgen
- Widerspruchsverfahren bei Forderungen aus unerlaubter Handlung sogenannten deliktischen Forderungen
- Prüfung ob nach der 35 % Regelung eine frühzeitige Restschuldbefreiung in Betracht kommt in Fällen vor dem 01.10.2020
- Vorzeitige Restschuldbefreiung durch Drittzahlung
Gerne begleite ich Sie bei diesem Weg in eine freundliche Zukunft !