Logo Petra Nordhoff Rechsanwältin für Insolvenz und Sanierungsrecht und angrenzende Rechtsgebiete

Die Ausgangssituation:

Das Unternehmen, meist eine Kapitalgesellschaft ist in Insolvenz. Der Gesellschafter, meist auch Geschäftsführer versucht, sich eine neue Existenz aufzubauen. Hier steht jedoch die Haftung als Gesellschafter entgegen. Die Hauptgründe, warum eine Gesellschafterhaftung greifen kann, sind:

 

Bürgschaften /Inanspruchnahme durch die Bank

Auch wenn es heißt, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Banken geben einer beschränkt haftenden Kapitalgesellschaft im Normalfall nur Kredite, wenn der Gesellschafter , Geschäftsführer oder geschäftsführender Gesellschafter Sicherheiten gibt, sei es in der Form von persönlichen Bürgschaften, sei es durch eine dingliche Sicherung auf Grundeigentum oder Anlagevermögen.

Damit die Gesellschafter hier nicht auch einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzantrages über ihr persönliches Vermögen stellen müssen, bietet sich folgende Prüfungen an:

1. Wirksamkeit der Bürgschaften oder Grundschuldeintragung

2. Wirksamkeit der Darlehnsverträge

Wenn die Wirksamkeit fest steht, sollte mit den Banken verhandelt werden, um eine verträgliche für beide Parteien zu erreichen. Oftmals ist dies möglich mit Teilerlassen oder Besserungsscheinen, wenn die Chance besteht, dass die Bank dann besser gestellt wird als in einem Insolvenzverfahren.

 

Bilanzielle Haftung aus Gesellschafterdarlehn/ Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter

Oftmals werden an den Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft (Ein-Mann-GmbH) Gelder ausgezahlt. Um hier steuerlich möglichst neutral zu agieren, bucht der Steuerberater diese "Entnahmen" als Gesellschafterdarlehn. Kommt dann die Krise oder eine "überraschende " Insolvenz, werden die Bilanzposten oft vergessen. Für den Insolvenzverwalter ist es eine Forderung der insolventen Gesellschaft, die er gegenüber der Gesellschafter geltend macht. Auch in diesem Fall benötigen Sie die Hilfe einer erfahrenen Fachanwältin für Insolvenzrecht.

Rufen Sie gerne an, ich unterstütze Sie gerne.