Logo Petra Nordhoff Rechsanwältin für Insolvenz und Sanierungsrecht und angrenzende Rechtsgebiete

Jeder Erfolg, jede gute Lösung für meine Mandaten ist auch ein Erfolg für mich!

erfolge

Erfolg

Darüber hinaus sammele ich so unschätzbare Erfahrungen, die meinen zukünftigen Mandaten unmittelbar zu Gute kommen – und mich in meiner Vorgehensweise bestätigen und motivieren.

Die folgenden Beschreibungen geben einen kleinen Einblick in meine Arbeit


Lösungen für private Verbindlichkeiten

  • Der Geschäftsführer einer großen ausländischen Kapitalgesellschaft mit einem sehr guten Gehalt musste über Jahre hinweg Schicksalsschläge im privaten Bereich ertragen. Als dann noch ein Herzleiden sein Leben beeinträchtigte, ist er in einen Konsumrausch geraten, der ihn in eine große Liquiditätskrise brachte. Er hat die Krankheit nunmehr überstanden und es ist uns gelungen, eine Stundung und Ratenzahlungsvereinbarung mit den Gläubigern zu erwirken.
  • Ein lediger Hafenarbeiter aus Hamburg, dem von einem "guten" Verkäufer eine wertlose Eigentumswohnung im Ruhrgebiet, eine Beteiligung an einen Fonds und eine Beteiligung an einer Immobiliengesellschaft im Osten ""verkauft" wurde, kam zu mir. Eine Verbraucherinsolvenz mit Restschuldbefreiung hätten ihm zwar die Verbindlichkeiten genommen, nicht jedoch das Eigentum und die Anteile an den Fonds. Er wäre weiterhin mit Wohngeld und Verlustzuweisungen belastet gewesen. Lösung: Es wurde ein Vergleich mit allen kreditgebenden Banken und Gläubigern geschlossen. Diese haben die Anteile zurückgenommen und es wurde eine Summe als Verbindlichkeit festgeschrieben, die der Mandant in 72 Monaten ratenweise bezahlt.
  • Einem jungen Hamburger - 21 Jahre - wurde für über 150.000 € ein Haus im Osten verkauft , dessen Wert laut Gutachten 6000,00 € war. Er konnte den Kredit nicht mehr zahlen. Lösung: Nach Verhandlungen mit der finanzierenden Bank wurde eine Einmalzahlung in für den Mandanten zahlbarer Höhe vereinbart und das Haus wurde durch die Bank verkauft für 6000,00 €.
  • Ein leitender Angestellter aus Hamburg sah sich Verbindlichkeiten in Höhe von 1,3 Millionen € ausgesetzt. Die Insolvenz wurde durch sukzessive Abarbeitung aller Verbindlichkeiten mit Einmalzahlungen und Vergleichen vermieden.
  • Eine Mandantin sah sich einer Klage in Höhe von 120.000 € ausgesetzt. Bei Unterliegen wäre eine Verbraucherinsolvenz unvermeidlich gewesen. In erster Instanz wurde der Klage stattgegeben. In bin mit der Mandantin in die Berufung gegangen und die Klage wurde abgewiesen - kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
  • Ein Mandant hatte Verbindlichkeiten aus einer Selbstständigkeit und sah sich über 10 Jahre den Vollstreckungsversuchen von Gläubigern ausgesetzt. Ich habe dann in drei Monaten einen Vergleich mit 17 Gläubigern erwirkt, sodass nach Zahlung einer Einmalsumme der Mandant schuldenfrei war. Das eigene Konto eröffnet zu bekommen, war für ihn ein schönes Erlebnis

Lösungen für Freiberufler/ Selbstständige:

  • Ein selbstständiger "Seebär" hatte bedingt durch eine Betriebsprüfung eine Nachzahlung von 100.000 € durch ein Urteil zu erwarten. Die Klage des Finanzamtes wurde bezüglich des betreffenden Jahres abgewiesen, es wurde jedoch darauf hingewiesen, dass die Klage für das vorangegangene Jahr wohl Erfolg haben würde. Neben diesen 100.0000 € gab es noch andere Kreditverbindlichkeiten, die, sollte eine erneute Klage des Finanzamtes Erfolg haben, mit der FA Verbindlichkeiten unweigerlich zu einer Insolvenz geführt hätte. Durch eine Einigung mit dem Finanzamt und dem Kreditgläubiger konnte dieses finanzielle Desaster verhindert werden und der Mandant kann ohne Sorgen weitermachen.
  • Ein Freiberufler aus der Werbebranche sah sich Verbindlichkeiten des Finanzamtes ausgesetzt. Das Insolvenzverfahren wurde beantragt mit meiner Unterstützung und Begleitung, nach 2 Monaten Betriebsfortführung wurde die Selbstständigkeit freigegeben (§ 35 II InsO). Nachdem alle Forderungen angemeldet waren, wurde mit dem Schuldner und in Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter ein Insolvenzplan erstellt, der auch bestätigt wurde. Jetzt wird die Restschuldbefreiung schon nach nicht einmal 2 Jahren erteilt werden.
  • Ein Freiberufler aus der IT-Branche bat um Hilfe. Auch hier war das Finanzamt auslösender Gläubiger für einen nicht vermeidbaren Insolvenzantrag im Verbraucherinsolvenzverfahren. Der Mandant hat sich nach einigen Monaten der abhängigen Tätigkeit wieder selbstständig gemacht. Die Selbstständigkeit wurde freigegeben ( § 35 II InsO) Hier konnten die Gläubiger im laufenden Insolvenzverfahren überzeugt werden, einem Vergleich mit Einmalzahlung zuzustimmen. Darauf hin wurde das Insolvenzverfahren aufgehoben und die Restschuldbefreiung wurde erteilt.
  • Ein freiberuflicher Makler hatte bedingt durch Pfändungsmaßnahmen des Finanzamtes keine Möglichkeit mehr, die aufgelaufenen Verbindlichkeiten in 6 stelliger Höhe zu begleichen, hatte jedoch gute Umsatzzahlen. Es wurde dann ein Vergleich geschlossen, der über 24 Monate eine monatliche Zahlung verbunden mit 2 maligen Einmalzahlungen (Quote 50 %) vorsah. Der Mandant konnte diesen Vergleich bedienen und ohne Druck weiterarbeiten.
  • En freiberuflicher IT- Spezialist konnte den einzigen Gläubiger bedingt durch einen starken Umsatzeinbruch nicht mehr bedienen. Es wurde mit dem Gläubiger ein " Stillhalten" über 6 Monate vereinbart. In dieser Zeit sah sich der Mandant in der Lage, den Umsatz wieder zu steigern und eine andere Bank zur Finanzierung eines Teilbetrages zu finden. Der Gläubiger hat daraufhin einem Erlass in Höhe von ca. 100.000 € zugestimmt. Auch hier konnte durch Verhandlungen die existenzgefährdende Insolvenz des Mandanten vermieden werden.
  • Ein Ehepaar, bei dem beide selbstständig sind und eine Hausbank die Kredite nicht mehr finanzieren wollte kam zu mir. Ein häufiger Fall in letzter Zeit. Für einen Kredit haftete das Ehepaar als Gesamtschuldner. Um zumindest einen Ehepartner finanziell handlungsfähig zu halten, wurde ein Vergleich mit der Hausbank geschlossen. Jetzt hat zumindest einer der beiden eine saubere Weste. Wenn der andere dann den turnover nicht schafft, kann für ihn das Insolvenzverfahren beantragt werden, ohne dass der Partner mit hineingezogen wird. Der Vergleich ist geglückt und es war ein schönes Osterei.

Lösungen für Gesellschaften:

  • Eine Immobiliengesellschaft bürgerlichen Rechts im gewerblichen Bereich hatte zwei Ehefrauen als Gesellschafter. Eine der Gesellschafterinnen musste den Insolvenzvertrag stellen. Der Insolvenzverwalter machte Ansprüche geltend. Hier hat die Prüfung des Vertrages und Verhandlungsgeschick dazu geüführt, dass die andere Gesellschafterin nunmehr alleinige Eigentümerin der Immobilie ist. Hier waren zeitgleich die Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter und der finanzierenden Bank zu führen. Diese Koordination ist gelungen.
  • Eine GmbH musste Insolvenz anmelden nach einer Gewerbeuntersagung. In guter Kooperation mit dem Insolvenzverwalter und zur Minimierung der persönlichen Haftung der Mandantin wurde die Verwertung eines Bestandteils dieser GmbH nach fast 9 monatiger Betriebsfortführung durch mich ermöglicht.
  • Begleitung der Insolvenz einer GmbH & Co KG. Durch Risikoeinschätzung am Beginn des Verfahrens und Coaching und Unterstützung der geschäftsführenden Alleingesellschafterin wurden die Verbindlichkeiten zu Lasten eines persönlichen Bürgen minimiert.
  • Der Geschäftsführer einer GmbH wurde vom Insolvenzverwalter aus Geschäftsführerhaftung in Höhe von über 20.000 € in Anspruch genommen und verklagt. Im gerichtlichen Verfahren wurde ein Vergleich über 8000,00 € geschlossen.
  • Geschäftsführer einer insolventen GmbH werden oft von Krankenkassen persönlich in die Haftung genommen, weil die Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr gezahlt wurden. Diese Ansprüche können im Regelfall abgewehrt werden, bzw. durch einen Vergleich erledigt werden. Dieses ist mir in allen an mich herangetragenen Fällen gelungen.

Lösungen für Gläubiger:

  • Eine GmbH hat Vertriebsverträge mit einem Kunden. Dieser zahlt auch in Jahre 2008 die Provision. In Jahr 2010 fordert der Insolvenzverwalter des inzwischen insolventen Kunden die GmbH auf, diese erhaltenen Beträge zurück zu zahlen und begründet das mit Anfechtungstatbeständen aus der Insolvenzordnung. Dieser Anspruch wurde meinerseits abgelehnt. Klage ist bisher nicht erhoben worden.
  • Gerade Berufsgenossenschaften und Krankenkassen werden häufig vom Insolvenzverwalter eines insolventen Betriebes auf Rückzahlung von Beiträgen in Anspruch genommen. Auch die Abwehr dieser Ansprüche ist mir schon mehrfach gelungen.

Lösungen für Schuldner in der Insolvenz:

  • Es wurde im Schlusstermin durch einen Gläubiger eine Versagung der Restschuldbefreiung beantragt. Ich bin diesem Antrag entgegen getreten und dem Antrag wurde auch im Beschwerdeverfahren nicht stattgegeben.
  • Ein Mandant hat vor 6 Jahren !! im Süden Deutschlands das Insolvenzverfahren beantragt. Das Insolvenzverfahren war bei Mandatierung immer noch nicht aufgehoben, die 72 Monate jedoch schon abgelaufen. Allein diese Tatsache spricht nicht für die Rechtspflegerin. Der Treuhänder hat einen Bericht geschrieben, der zu zulasten meines Mandanten war und hat nicht nachvollziehbares pfändbares Vermögen eingefordert. Es war mühsam, ich habe eine Stellungnahme ans Gericht geschrieben, habe den Treuhänder überzeugt, dass er falsch gerechnet hat, der Mandant konnte die noch zu bezahlende Summe aufbringen und nach einer Drohung mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde ist nun endlich die Restschuldbefreiung erteilt. Manchmal mahlen die Räder der Bürokratie sehr langsam und man muss sehr viel Öl nachgießen, damit es dann noch klappt. Ein schönes Osterei für den Mandanten.
  • Mindestens zwei Mandanten sind gekommen, weil der Treuhänder zu spät die Abtretung angezeigt hat, das kommt immer wieder vor bei Verbraucherinsolvenzen und dann ist Vorsicht angesagt, denn der Treuhänder will natürlich sein Gesicht wahren und der Schuldner muss nachweisen, dass er es nicht gemerkt hat. Jeder Fall ist anders und konnte bisher immer zur Zufriedenheit der Mandanten gelöst werden.