Für Angestellte; Rentner oder ehemalige Selbstständige gibt es viele Gründe, die zu Liquiditätsschwierigkeiten führen können:
- Trennung oder Scheidung und damit doppelte Kosten
- Verlust des Arbeitsplatzes
- eine schwere Krankheit in der Familie'
In diesen Fällen gilt: Suche nicht nach Fehlern, suche nach Lösungen
Ein Insolvenzverfahren kann dabei helfen, die Vergangenheit zu bewältigen und so unbelastet in die Zukunft zu schauen nach einiger Zeit.
Bei Verbrauchern ist das Verfahren an die Besonderheiten (kein Wirtschaftsunternehmen) angepasst.
Der Unterschied zum "normalen" Insolvenzverfahren besteht darin, dass bei diesem Personenkreis dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch vorgeschaltet ist, der von einer geeigneten Person begleitet werden muss. Dieses kann ein Rechtsanwalt oder eine Schuldnerberatung sein. Dabei gingen die Schöpfer der Restschuldbefreiung davon aus, dass es sich um leichter gelagerte Fälle handelt, bei denen die verschuldeten Haushalte neben der Abwicklung noch soziale Hilfe benötigen, um nicht wieder in die Schuldenfalle zu geraten. Deshalb wurde dem Insolvenzantrag verpflichtend der Versuch einer außergerichtlichen Einigung vorgeschaltet, der von einer geeigneten Stelle (Schuldnerberatungsstelle oder Anwalt) durchgeführt werden sollte und begleitet werden musste. Erst wenn dieser außergerichtliche Schuldenbereinigungsversuch gescheitert ist, sollte die Eröffnung des Insolvenzverfahren beantragt werden können.
Als Fachanwältin für Insolvenzrecht begleite ich seit 16 Jahren Verbraucher und ehemalige Selbstständige in die Insolvenz.
In Hamburg kann man bis zu einem Netto Gehalt von 1.580,00 EUR als 1 Person kostenlose Hilfe von anerkannten Schuldnerberatungen bekommen. Die weitere Tabelle für Gehälter zur Kostenübernahme finden sie hier.
Hierbei ist zu beachten, dass Schuldnerberatungen immer nur bis zum Antrag für die Insolvenz helfen, aber nicht darüber hinaus.
In unserer vollumfänglichen Begleitung kümmern wir uns um folgende Dinge:
- Analyse, warum es zur Verschuldung gekommen ist und Aufzeigen alternativer Wege
- Erstellung einer Gläubigerliste anhand Ihrer Unterlagen
- Erstanschreiben der Gläubiger, um die Forderungen abzufragen
- Erstellung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans
- Verhandlung mit den Gläubigern und Schließung von Vergleichen
- Erstellung des Antrags für die Insolvenz
- Erstellung des Antrag auf Verfahrenskostenstundung
- Erstellung des Antrag auf Restschuldbefreiung
- Begleitung bei der Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter
- Sicherung Ihrer Rechte im Insolvenzverfahren und in der Treuephase
- Vertretung bei Versagungsanträgen
- Unterstützung bei Fragen des Insolvenzverwalters, des Gerichts oder von Ihnen
- Widerspruchsverfahren bei Forderungen aus unerlaubter Handlung sogenannten deliktischen Forderungen
- Vorzeitige Restschuldbefreiung durch Drittzahlung
Gerne begleite ich Sie bei diesem Weg in eine freundliche Zukunft!