Wenn ein Unternehmen oder ein Selbstständiger Einzelunternehmer oder ein Angestellter insolvent ist und der Insolvenzverwalter das Ruder übernimmt, ist seine Aufgabe, die Gläubigergesamtheit gleichmäßig zu befriedigen. Dieses Ziel ist nicht immer das Ihre ! Sie sollen verzichten! Auch hier kann ich durch die Kenntnis des Insolvenzrechts versuchen, Ihre Position zu stärken und Ihre eigenen Interessen durchzusetzen.
Ich biete Ihnen an:
- Vertretung und Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren, gleichgültig ob Aussonderung, oder Absonderung oder zur besseren Verwertung
- Verhandlungen im Rahmen von Vergleichsverhandlungen oder im Rahmen eines Insolvenzplanes Vertretung Ihrer Interessen gegenüber den anderen Gläubigern (Lieferanten- Gläubigerpool)
- Einen Versagungsantrag stellen , um die Restschuldbefreiung des Schuldners zu verhindern
- Forderungsanmeldung in der richtigen Art und Weise
- Beratung für Arbeitnehmer in der Insolvenz des Arbeitgebers
Rufen Sie an, ich unterstütze und begleite Sie gerne...